Sonstiges
Erinnerung: Beitrag für 2010!

Gemäß der Finanzordnung des SSV Ostring 93 e.V.
ist der Beitrag für 2010 bis zum 25. Januar 2010 auf das Konto des Vereins bei der

Berliner Volksbank e.G. BLZ 10090000,
Kto.nr. 3737283002


einzuzahlen.
Der Beitrag muss bis zum 25.01.10 auf dem Vereinskonto eingegangen sein.
Bei der Einzahlung bitte:

im Feld Verwendungszweck : Beitrag 2010
im Feld Auftraggeber/Einzahler: Fam. ."Name" (bei Familienbeiträgen)
oder Vorname Name des Mitgliedes angeben

Bitte nur einen Einzahlungsbeleg verwenden, wenn der "Familienbeitrag" benutzt wird.
Die Beitragssätze wurden für das Jahr 2010 nicht geändert.
Im unteren Teil des Briefes ist ein Auszug aus der Finanzordnung des SSV Ostring 93 e.V. beigefügt.

Auszug aus der Finanzordnung des SSV Ostring 93 e.V.
§ 6 Beitragsregelung

(1) Die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem die Aufnahme in den Verein erfolgt, und besteht bis zur Beendigung der Mitgliedschaft nach § 5(6) der Satzung des SSV Ostring 93.
Die Höhe der Beiträge wird bei Feststellung des Haushaltsplanes durch die Mitgliederversammlung alljährlich festgesetzt (§6(3) der Satzung des SSV Ostring 93). Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Beitrages befreit.

Für die Mitgliedschaft wird für das Kalenderjahr folgender Beitrag festgesetzt:
10,00 € /Monat, 120,00 €/Jahr

bei Zahlungseingang bis 25.01.d.J.: 110,00 €/ Jahr
Familienbeiträge:
2 Mitglieder 210,00 €/Jahr
für jedes weitere Familienmitglied je 100,00 €/Jahr
Die Inanspruchnahme des ermäßigten Beitrages und des Familienbeitrages ist nur bei Bezahlung bis zum 25.01. d. J. möglich (Zahlungseingang auf dem Vereinskonto).
Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von 5 € / Person erhoben.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Familienbeitrages ist der gemeinsame Wohnsitz und Anspruch auf Kindergeld.

Die Familienbeiträge gelten analog für eheähnliche Gemeinschaften. Hierfür ist jährlich ein gesonderter Antrag in schriftlicher Form an den Vorstand zu stellen. Der Vorstand entscheidet gesondert über jeden Antrag.
Der Jahresbeitrag kann in 2 Raten gezahlt werden, dann aber ohne Inanspruchnahme der Ermäßigung und des Familienbeitrages.

Beitrag in 2 Raten:
1. Rate
(Beitrag Januar bis März) 30,00 € (Zahlungseingang bis 25.01. d.J.)
2. Rate
(Beitrag April bis Dezember) 90,00 € (Zahlungseingang bis 25.03. d.J.)

Mit sportlichem Gruß

Hinweis: Bitte achtet auf die Erneuerung der ärztlichen Bestätigung der Schwimmtauglichkeit!


Beitragsbrief [65 KB]



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